Ablauf & Abrechnung


Wer kann zur Behandlung kommen & wie rechne ich ab?

  • Selbstzahler: Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)
  • Privatversicherte: Rechnung nach GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) oder nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)
  • Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung: Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)

Die Kosten meiner erbrachten Leistungen sind nach Rechnungsstellung sofort fällig.

Werden Kosten von externen Stellen übernommen?

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten, da es sich um eine Privatpraxis handelt.
  • Private Krankenkassen und Private Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten voll oder anteilig.

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Versicherung, ob eine (anteilige) Kostenübernahme möglich ist. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von dem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich davon, ob Leistungen eines Heilpraktikers oder sektoralen Heilpraktikers (sektoraler HP ist ein Heilpraktiker auf einem speziellen Gebiet – hier Heilpraktiker Physiotherapie) in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind.

Wann / Wie können Sie zur Behandlung kommen?

  • Im Direktzugang (ohne vorherigen Arztbesuch)
  • Aufgrund eines vorliegenden ärztlichen Rezeptes (mit vorherigem Arztbesuch)

Ablauf & Wissenswertes

  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung: Meine Qualifikation als Heilpraktikerin für Physiotherapie erlaubt es mir, Sie ohne vorherigen Arztbesuch anzunehmen. Nach einer ausführlichen Untersuchung werden Befund und Diagnose erstellt. Danach erfolgt die individuelle Behandlung. Bitte bringen Sie - falls vorhanden - bereits vorliegendes Untersuchungsmaterial zur Behandlung mit (z.B. bildgebende Verfahren oder ärztliche Untersuchungsergebnisse).
    Stelle ich bei der Anamnese fest, dass eine Behandlung kontraindiziert ist und zuerst ein Arztbesuch notwendig ist oder Sie ein Notfall sind, dann werde ich weitere Schritte veranlassen.
  • Behandlung mit ärztlicher Verordnung: auf Grundlage dieser vorliegenden ärztlichen Verordnung findet die physiotherapeutische Behandlung statt. Bitte bringen Sie - falls vorhanden - bereits vorliegendes Untersuchungsmaterial zur Behandlung mit.

Wann fallen Kosten an?

  • Kurzfristige Terminabsagen oder Nichterscheinen zum vereinbarten Termin
  • Ausführlicher Befund (ca. 15 Min) vor der 1. Behandlung, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt -> verpflichtend & notwendig für eine adäquate individuelle Behandlung
  • Individuelle Behandlung: Kosten abhängig von Dauer (45-60 Min) oder von den verordneten Leistungen (bei ärztlicher Verordnung)
  • Rezeptausstellung zur physiotherapeutischen Behandlung (z.B. MT, KG, Fango) bei Kolleginnen/Kollegen oder bei mir selbst
  • Ausstellen einer Bescheinigung (Attest)
  • Telefonische Beratungen nach einem Behandlungstermin

Sonnenuntergang, Stimmungsbild, farbig